Ich habe verschlafen! Und nun?

Es ist Dienstagmorgen, 3:50 Uhr. Eigentlich wäre ich um 2 Uhr aufgestanden, wäre um 3:15 Uhr mit dem Nachtanschluss vom Alten Markt zum Betriebshof Nord gefahren, hätte mir die Dienstunterlagen an der Betriebshofwarte abgeholt und wäre zu meiner Straßenbahn gegangen. Eigentlich.

Doch ich schlafe. Dieser Makel fällt mir erst auf, als um 3:51 Uhr mein Smartphone klingelt.

Der Betriebshofwart ist dran und ich realisiere sofort, was passiert ist: Ich habe verschlafen!
Es ist das erste Mal (und hoffentlich auch das einzige Mal) und fühlt sich unangenehm an, zieht doch mein Verhalten eine Menge Arbeit für meine Kollegen nach sich. Der Zug, den ich planmäßig gefahren wäre, steht nun auf einem Gleis im Betriebshof, dahinter weitere Züge die demnächst Ausfahren und in den Tag starten wollen. Somit muss der Wagen auf ein anderes Gleis rangiert werden. Doch soweit kam es an diesem Morgen zum Glück nicht. Durch das schnelle Handeln des Betriebshofwarts (er hat mich unmittelbar nach Ankunft der Nachtlinie am Betriebshof angerufen, nachdem er festgestellt hat, dass ich dort nicht drin saß) konnte ich nach kurzer Zeit, und nur leicht verspätet, doch noch meinen Dienst antreten.

Doch was passiert, wenn ein Mitarbeitender nicht zum Dienst kommen kann, etwa, weil er oder sie spontan erkrankt ist?
Da gibt es natürlich mehrere Möglichkeiten:

Die Kolleginnen und Kollegen der Personaldisposition sind für die Diensteinteilung der über 400 Fahrerinnen und Fahrer der MVB zuständig. Nicht nur für den monatlichen Dienstplan, sondern eben auch für die Ad-hoc-Einteilung.

Zum einen könnte der Dienst durch eine Kollegin oder einen Kollegen, der einen Reservedienst hat, ersatzweise absolviert werden. Reservedienste sind  auf den Betriebshöfen und dem Verwaltungssitz der MVB in der Innenstadt eingeteilt und können genau solche spontanen Änderungen, wie z. B. Krankheitsfälle oder eben mein Verschlafen, abfangen – sie sind sozusagen die „schnelle Eingreiftruppe“ im Fahrdienst.
Reserven sind jedoch nicht unendlich verfügbar. So ist es auch möglich, das erst eine Kollegin oder ein Kollege mit Straßenbahnführerschein aus einem anderen Arbeitsbereich einen Teil des Dienstes fahren würde. So könnte zum Beispiel ein Mitarbeitender der Betriebsaufsicht „eine Runde“ fahren, bis dann jemand anderes gefunden wurde, der den restlichen Dienst übernimmt.

Sehr viele Mitarbeitende der MVB besitzen nämlich einen Straßenbahn- oder Busführerschein, obwohl sie eigentlich in der Verwaltung, in den Werkstätten oder anderen Bereichen der MVB arbeiten. Sie gelten daher als interne Aushilfsfahrer.

Auch die vielen externen Aushilfsfahrerinnen und – fahrer (z. B. jobben viele Studenten nebenbei als Fahrer bei der MVB) oder Mitarbeitende aus dem Teilzeit-Dienstplan sind mögliche Ansprechpartner für die Personaldisposition. Oft sind sie gern bereit, kurzfristig einzuspringen und sichern in dem Falle ab, dass die betreffende Bahn unsere Kunden befördern kann.

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Können die Kolleginnen und Kollegen den Dienst tätsächlich nicht besetzen, würde die Abfahrt für die Dauer des Dienstes ( bei einem Frühdienst meist bis zur Mittagszeit) entfallen. Das kommt jedoch äußerst selten vor, denn für uns steht natürlich an erster Stelle, die Tram, beziehungsweise den Bus für uns Fahrgäste bereit zu stellen.

Seit mir dieser kleine Ausrutscher passierte, stelle ich mir morgens übrigens immer zwei Wecker. Sicher ist sicher.

Bis zum nächsten Mal!
Johannes

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